Allgemeine Liefer- und Geschäftsbdingungen (AGB)

 

1. Geltung 

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der u.d.e sind gültig ab dem 01. Januar 2008. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch nachvertragliche und vorvertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber.
Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Kunden) widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur gültig, sofern wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Sofern unser Kunde/Vertragspartner hiermit nicht einverstanden ist, muss er dies der u.d.e vor Vertragsbeginn unverzüglich schriftlich anzeigen. 

 

2. Vertragsanbahnung und Vertrag 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Von uns dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z. B. Software, Konzepte) bleiben unser geistiges Eigentum; sie dürfen nicht vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sofern keine Beauftragung erfolgt, sind sie zurück zu geben und zu löschen bzw. dürfen nicht benutzt werden. Die Löschung ist nachzuweisen. Software zu Testzwecken wird dem Kunden maximal 6 Wochen überlassen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der Frist hat der Kunde den Kaufpreis zu zahlen. Vorleistungen (einschliesslich Konzept und Entwurf), die im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden bereits erbracht wurden, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt. 

 

3. Leistungen und Leistungsumfang 

Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus unserer Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart, umfasst die Erstellung einer Website nur die Erstellung der erforderlichen Software zur Einrichtung der Website im Internet. Die Website ist von der in der Auftragsbestätigung benannten Browser-Software lesbar. Von uns durchgeführte Leistungen sind honorarpflichtig und werden grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Fremdkosten, wie z. B. Satz-, Foto-, Reproduktion-, Übersetzungskosten, sind in unserem Honorar grundsätzlich nicht enthalten.
Verträge beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern eine Schulung und die Erstellung eines Pflichtenheftes nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart wird, sind wir hierzu nicht verpflichtet. Der Kunde trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. 

Wir übernehmen keine Prüfung, ob die Ausführung des Kundenauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst, insbesondere gegen Rechte Dritter oder gegen das Wettbewerbsrecht. Es obliegt dem Kunden, unsere Vorschläge und Werbemittel daraufhin überprüfen zu lassen, ob der Inhalt rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich, unbedenklich ist.
Sofern dem Kunden die Leistung auf einem Speichermedium zur Verfügung zu stellen ist, sind wir berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt wurde. Die Kosten des Speichermediums trägt der Kunde. Die Daten werden bei uns nach Übergabe des Speichermediums gelöscht. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen. 

Wir erhalten von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel zehn kostenlose Belegexemplare. Wir sind berechtigt, diese für Eigenwerbung zu nutzen. 

 

4. Freigabe von Konzepten und Entwürfen 

Bei einem Konzept oder Entwurf können wir dem Kunden eine Prüffrist von zwei Wochen einräumen, damit er feststellen kann, ob seine Wünsche, Bedürfnisse und Vorgaben in dem Konzept oder Entwurf abgebildet sind. Der Kunde erklärt uns gegenüber innerhalb der Prüffrist schriftlich die Freigabe. Mit der Freigabe wird das Konzept oder der Entwurf für die weitere Erstellungsleistung verbindliche Grundlage. Die Freigabe gilt nach Ablauf der Prüffrist als erklärt, ohne dass der Kunde bei Bekanntgabe des Konzeptes/Entwurfs gesondert darauf hingewiesen werden muss.

 

5. Änderungen von Leistungen 

Beide Vertragspartner können jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen, Methoden und Termine vorschlagen. Im Falle eines Änderungsvorschlages durch den Kunden werden wir innerhalb von zehn Werktagen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag hat, insbesondere unter Berücksichtigung der Höhe der Vergütung. Der Kunde hat dann binnen fünf Werktagen schriftlich mitzuteilen, ob er seinen Änderungsvorschlag zu diesen Bedingungen aufrechterhalten will oder ob er den Vertrag zu den alten Bedingungen fortführen will. Solange kein Einvernehmen über die Änderungen besteht, werden die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag fortgesetzt. Der Kunde kann in diesem Fall verlangen, dass die Arbeiten ganz oder teilweise unterbrochen oder endgültig abgebrochen werden. Er stellt uns wirtschaftlich gleich wie bei Durchführung des Vertrages. 

 

6. Preise und Preisanpassungen 

Sämtliche Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preisliste oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen, zzgl. Versandkosten sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten.
Wir sind berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder Wechselkurse ändern. 

 

7. Nutzungsrechte 

Für die von uns hergestellte Software – hierzu gehören auch Websites – wird dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Es ist beschränkt auf die Installation der Software auf einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server mit der vereinbarten Höchstzahl von Arbeitsplätzen. Bei Websites erhält der Kunde die Zustimmung zur Veröffentlichung. Bei anderen Werken, die durch uns hergestellt wurden, werden dem Kunden die unbeschränkten und ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen. Bei der Lieferung von Software, die durch Dritte hergestellt worden ist, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Sie werden zum Gegenstand des Vertrages. 

Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die Software oder das andere Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen. Wir sind berechtigt, die Hardware zum Zwecke der Kontrolle der Löschung in Augenschein zu nehmen. Für jeden Fall der Überschreitung des vereinbarten Nutzungsrechtes verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe an uns in Höhe des doppelten Entgeltes zu zahlen, das er bei rechtmäßiger Nutzung an uns hätte zahlen müssen. Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch anzurechnen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, in diesem Fall das übertragene Nutzungsrecht zu widerrufen. 

 

8. Zahlung, Aufrechnung/Zurückbehaltung, Unterauftrag 

Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage nach Übergabe des Kaufgegenstandes, Abnahme des Werks oder nach Leistung der Dienste fällig.
Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist (z. B. Erstellung von Konzepten), sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils monatlich rückwirkend abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen. 

 

9. Lieferung und Liefertermine 

Evtl. (Liefer-) Termine sind unverbindlich. Auslieferungstermine für die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer werden von uns gesondert schriftlich bestätigt oder in anderen Vereinbarungen schriftlich festgehalten und sind nur in diesen Fällen verbindlich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über. 

 

10. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung 

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Bei Sachen (auch Software), die nicht von uns hergestellt wurden, treten wir an den Kunden sämtliche Ansprüche aus Mängeln ab, die gegen den Hersteller oder unseren Verkäufer der Ware bestehen. Wir leisten nur Gewähr, soweit der Hersteller oder Verkäufer die Haftung für Mängel verweigert, verzögert oder von Gegenleistungen abhängig macht. Der Anspruch gegen uns ist von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers oder Verkäufers abhängig, es sei denn, die gerichtliche Geltendmachung wäre unzumutbar. 

Wir leisten Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach unserer Wahl durch Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns zwei Versuche zur Nachbesserung eingeräumt wurden, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Wir übernehmen nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Sache und sonstiger Unterlagen verjähren bei neu hergestellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Werbung, öffentliche Äußerungen und Anpreisungen des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 

 

11. Mängelhaftung bei Werkvertrag 

Soweit auf unsere Leistungen die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen (§ 631 ff. BGB) anwendbar sind, gilt das Folgende:
 Bei berechtigt und fristgemäß geltend gemachten Mängeln beheben wir die Mängel nach eigener Wahl im Wege der Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines neuen Werkes. Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung, ihrer Unmöglichkeit, ihrer Unzumutbarkeit oder bei dem Fehlschlagen zweier Versuche der Nacherfüllung -bei Projekten mit mehreren Phasen zwei Nacherfüllungsversuche pro Phase-, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte bei Mängeln, sofern der Kunde uns schriftlich nach dem Fehlschlagen erfolglos eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Schadensersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden.
Das Recht zur Minderung entfällt, wenn unsere Pflichtverletzung nur unerheblich ist. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Leistung verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme. 

 

12. Abnahme 

Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. Bei der Erstellung von Websites beginnt die Frist von vier Wochen, wenn die Website vollendet ist und dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Erstellungsleistungen auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen. Bereits vorher angebrachten Mängelrügen gelten als Vorbehalte der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bekannte Mängel sind innerhalb der Frist von vier Wochen geltend zu machen. 

 

13. Druckerzeugnisse 

Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Druckerzeugnisse sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden Das gleiche gilt zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. 

 

14. Mitwirkung des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet, uns auf etwaige Besonderheiten in der Umgebung der Software Einrichtung, die auf die Funktion Einfluss haben könnten, hinzuweisen.Der Kunde sorgt für die Arbeitsumgebung der Software (z. B. Hardware und Betriebssystem). Er beachtet unsere Vorgaben. Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und übergibt uns alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Fotografien, Logos, Zeichen, Filme, Melodien). Eine Bearbeitung, Änderung, Digitalisierung oder Korrektur des Materials übernimmt die u.d.e nur gegen Entgelt. Überlässt uns der Kunde urheberrechtlich geschützte Werke, hat er sicherzustellen, daß diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertrag- lich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt uns von den Ansprüchen Dritter frei. 

 

15. Haftung 

In allen Fällen der Haftung, also auch für Mängel, gelten die folgenden Beschränkungen: Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berühren. Im Übrigen ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss und zwar auf einen Höchstbetrag von 2.000.000,00 € für Personen, von 1.000.000,00 € für Sachschäden sowie 100.000,00 € für Vermögensschäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Für den Verlust von Daten haften wir, in dem vorgenannten Umfang, nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. 

Mit Ausnahme der Ansprüche wegen eines Mangels gilt für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen -außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnend mit dem schadenauslösenden Ereignis tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. 

 

16. Eigentumsvorbehalt 

Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bei deren vorbehaltloser Gutschrift. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für unsere Forderung an uns ab. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen. 

Ist der Kunde mit einer oder
mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Die in unserem Eigentum stehende Ware ist vom Käufer gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. 

 

17. Abtretung, Schriftformerfordernis und salvatorische Klausel 

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages. 

 

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl 

Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Nordhorn. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 

 

01. Januar 2008, u.d.e – united design ensemble GmbH | 48527 Nordhorn